FuE-Erstprüfung
Grundsätzliche Förderfähigkeit einschätzen
Einordnung Ihres Vorhabens anhand der Kriterien Neuartigkeit, technisches Risiko, schöpferische Leistung, Systematik und Reproduzierbarkeit.
Forschungszulage
Die staatliche Forschungszulage – verständlich erklärt. Berechnen Sie Ihr Förderpotenzial und prüfen Sie die grundsätzlichen Voraussetzungen für Ihren BSFZ-Antrag.
Schritt 1
Der BioEnergie Verbund e.V. unterstützt Unternehmen und Forschungspartner bei der Einordnung von FuE-Vorhaben, der Strukturierung technischer Arbeitspakete und der Vorbereitung förderfähiger Projekte.
Grundsätzliche Förderfähigkeit einschätzen
Einordnung Ihres Vorhabens anhand der Kriterien Neuartigkeit, technisches Risiko, schöpferische Leistung, Systematik und Reproduzierbarkeit.
Arbeitspakete und Entwicklungsziele schärfen
Technische Zielstellung, Risiken, Versuchsplanung und Dokumentation so aufbereiten, dass das FuE-Vorhaben nachvollziehbar beschrieben werden kann.
BSFZ-Unterlagen professionell vorbereiten
Unterstützung bei Projektbeschreibung, Kostenstruktur und den nächsten Schritten im zweistufigen Verfahren der Forschungszulage.
Schritt 2
Berechnen Sie Ihre steuerliche F&E-Förderung – schnell und kostenlos. Fügen Sie mehrere Jahre hinzu, um Ihre Gesamtförderung zu ermitteln.
Die Berechnung unterstellt, dass die Aufwendungen dem begünstigten FuE-Vorhaben zugeordnet und ordnungsgemäß dokumentiert werden können.
Abschreibungen: nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, angeschafft nach dem 27.03.2024 und ausschließlich im begünstigten Vorhaben verwendet; keine anteilige FuE-Nutzung, keine GWG oder Sammelposten (§ 6 Abs. 2, 2a EStG). Förderfähig ist die Wertminderung des Wirtschaftsjahres, nicht die Anschaffungskosten.
Auftragsforschung: Der Auftragnehmer muss seine Geschäftsleitung in der EU/EWR haben (§ 2 Abs. 5 FZulG). Entgelte für Unteraufträge sind nie förderfähig (§ 3 Abs. 4 Satz 3 FZulG).
Weitere Deckel: höchstens 15 Mio. € staatliche Beihilfen je Unternehmen und Vorhaben (§ 4 Abs. 3 FZulG). Der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage gilt für verbundene Unternehmen insgesamt (§ 3 Abs. 6 FZulG i. V. m. § 290 Abs. 2–4 HGB).
KMU nach Anhang I AGVO (VO (EU) Nr. 651/2014): weniger als 250 Beschäftigte und (höchstens 50 Mio. € Umsatz oder höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme); Partner- und verbundene Unternehmen werden eingerechnet.
Checkliste
Prüfen Sie in 5 Fragen, ob Ihr F&E-Vorhaben die Kriterien der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erfüllt.
Es muss ein erkennbarer Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik angestrebt werden.
Das Ergebnis oder der Lösungsweg darf zu Projektbeginn nicht vollständig feststehen.
Das Vorhaben muss über routinemäßige Anpassungen hinausgehen.
Ein nachvollziehbarer Projektplan und eine strukturierte Durchführung sind erforderlich.
Die gewonnenen Erkenntnisse sollen über einen einzelnen Zufallsfall hinaus nutzbar sein.
Ihr Vorhaben erfüllt nach dieser unverbindlichen Ersteinschätzung alle fünf Kernkriterien.
Erstprüfung anfragenIhr Vorhaben erfüllt die meisten Kriterien. Einzelne Punkte sollten vor der Antragstellung konkretisiert werden.
Erstprüfung anfragenIhr Vorhaben erfüllt derzeit nicht genügend Kriterien. Eine individuelle Prüfung und Überarbeitung der Projektbeschreibung ist empfehlenswert.
Erstprüfung anfragenNoch Fragen?
Schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben. Wir prüfen gemeinsam, ob die Forschungszulage grundsätzlich infrage kommt und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.